Aufnahmeverfahren

Die Schule hat ein ausführliches, aus mehreren Terminen bestehendes Aufnahmeverfahren. Dieser Aufnahmeprozess unterstützt Eltern darin, Klarheit zu gewinnen, ob der reformpädagogische Ansatz der FAS zu den Haltungen und Strukturen der Familie passt.

Bitte beachten: 
Aufnahmen: 1x jährlich September
Unser Aufnahmeverfahren startet am Tag der offenen Tür mit der ersten Info-Veranstaltung.
Es folgt noch eine weitere Info-Veranstaltung im Dezember.
Wichtig: Für das Schuljahr 2024/25 
haben wir für Kinder, die von ihren Schulen wechseln möchten (Quereinstieg), leider keine Plätze zur Verfügung.

Das Aufnahmeverfahren an der FAS ist bis Ostern gewöhnlich abgeschlossen. Spätere Anfragen können nicht berücksichtigt werden. 
Wir arbeiten inklusiv und nehmen gerne Kinder mit sonderpädagogischem Bildungsanspruch bei uns auf.

Bitte richten Sie Ihre Anfrage an diese Emailadresse:
aufnahme-schule@fas-stuttgart.de

Das Aufnahmeverfahren beinhaltet mehrere Schritte:

  1. Teilnahme an einer unserer Infoveranstaltungen VOR dem Einführungstag 
  2. Interessierte tragen sich in einen Voranmeldebogen vor Ort ein.
  3. Die Eltern werden eingeladen zu einem unserer Einführungstage
  4. Besteht weiteres Interesse, kann ein Anmeldebogen mitgenommen werden, der innerhalb von 14 Tagen zurückgesendet werden sollte.
  5. Dieser Anmeldebogen ist Voraussetzung für das Aufnahmegespräch mit beiden Eltern und Kind.
  6. Wenn das Interesse nach dem Gespräch anhält, folgt als letzter Schritt die Hospitation im Schulalltag mit anschließendem Gespräch. Für die Hospitation ist es notwendig, dass beide Eltern und das Kind anwesend sind.
  7. Die Schule wünscht sich im Anschluss einen Hospitationsbericht, eine schriftliche Rückmeldung der Erfahrungen der Eltern, adressiert an die Schule. Eine Rückmeldung per mail an die Zuständige für Aufnahmen ist ebenfalls möglich.
  8. Im Frühjahr, d.h. nach Ablauf aller Hospitationen und Gespräche, werden die Familien von uns benachrichtigt, ob das Kind an der Schule aufgenommen werden kann.
  9. Aufnahmebestätigungen werden auf Anfrage ausgestellt. Sollte die Stammschule schon vorher ein Schreiben von der FAS benötigen, kann schriftlich bestätigt werden, dass die Schule beabsichtigt das Kind an der FAS aufzunehmen. In manchen Schulen ist die telephonische Mitteilung, dass das Kind voraussichtlich eine Privatschule besuchen wird, ausreichend.
  10. Die Abklärung der Schulreife erfolgt über die zuständige Grundschule und das Gesundheitsamt.
  11. Die Einladung zum Schuleignungstest beim Gesundheitsamt wird der Familie direkt vom Gesundheitsamt zugeschickt. Die Eltern können sich vor Ort eine Kopie der Ergebnisse geben lassen.